Das Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten in Hamburg – vollständige Wertermittlung nach $194 BauGB und ImmoWertV.
Wenn ein Gutachten gegenüber Dritten Bestand haben muss – gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht, einer Bank oder Miterben – ist das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB die richtige Wahl. Es liefert eine vollständige, formal belastbare Wertermittlung, die auch bei kritischer Prüfung standhält.
Ich erstelle das Verkehrswertgutachten nach den gesetzlichen Vorgaben des BauGB sowie der ImmoWertV. Der Wert wird in zwei normierten Verfahren ermittelt, die Marktanpassung erfolgt über die Daten des zuständigen Gutachterausschusses, und alle wertrelevanten Grundstücks- und Objektmerkmale werden systematisch erfasst und begründet.
Das Verkehrswertgutachten eignet sich insbesondere für steuerliche Anlässe wie Erbschaft und Schenkung, für gerichtliche Auseinandersetzungen, Betreuungsangelegenheiten sowie alle Fälle, in denen das Ergebnis behördlich oder gerichtlich verwertbar sein muss.
Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten?
Die Unterschiede im direkten Vergleich
So läuft ein Verkehrswertgutachten ab
Der Ablauf im Detail
Ein Verkehrswertgutachten ist mehr als eine kurze Wertermittlung: Es muss sauber begründet und prüffähig aufgebaut sein. Damit Sie wissen, welche Schritte dafür erforderlich sind, habe ich den Ablauf kompakt und nachvollziehbar zusammengefasst.
Preise für ein Verkehrswertgutachten
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten orientieren sich an den Honorartabellen von Fachverbänden sowie an marktüblichen Vergütungsansätzen in der Sachverständigenpraxis. Maßgeblich sind dabei insbesondere Objektart, Bewertungsanlass, Umfang der erforderlichen Ermittlungen sowie die Datenlage (z. B. Mietverhältnisse, Rechte und Belastungen, besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale).
Mit dem Honorarkalkulator können Sie vorab eine grobe Kosteneinschätzung erhalten. Auf Wunsch sende ich Ihnen anschließend per E-Mail die Beauftragungsunterlagen inklusive Honorartabelle zu.
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Unverbindliche Orientierungskalkulation. Das tatsächliche Honorar wird nach Objektprüfung schriftlich bestätigt.
Die wichtigsten Fragen zum Verkehrswertgutachten
Das FAQ zum Thema Immobiliengutachten
Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist immer dann erforderlich, wenn das Ergebnis gegenüber Dritten formal belastbar sein muss – also gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht oder einer Behörde. Typische Anlässe sind die Anfechtung eines Steuerbescheids, Erbschaft und Schenkung mit steuerlicher Relevanz, Betreuungsangelegenheiten sowie gerichtliche Auseinandersetzungen im Rahmen von Scheidungen oder Erbstreitigkeiten.
Was unterscheidet das Verkehrswertgutachten vom Kurzgutachten?
Der wesentliche Unterschied liegt nicht in der Methodik, sondern im Umfang und in der formalen Belastbarkeit. Beide Gutachten nutzen normierte Wertermittlungsverfahren und die Marktdaten des Gutachterausschusses. Beim Verkehrswertgutachten sind die Erläuterungen deutlich ausführlicher, behördliche Auskünfte werden eingeholt und das Ergebnis ist gerichtlich sowie behördlich verwertbar. Das Kurzgutachten ist auf außergerichtliche Zwecke beschränkt.
Wird das Verkehrswertgutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ja – ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, erstellt von einem Sachverständigen, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, wird vom Finanzamt als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts anerkannt. Voraussetzung ist, dass das Gutachten methodisch korrekt hergeleitet und nachvollziehbar dokumentiert ist. Ich erstelle regelmäßig Verkehrswertgutachten zu diesem Zweck.
Welche Unterlagen werden für ein Verkehrswertgutachten benötigt?
Das hängt von der Immobilienart ab. Grundsätzlich benötigt werden Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne sowie bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Eine vollständige Übersicht bietet mein Blogartikel zu dem Thema:
Welche Unterlagen brauche ich für ein Immobiliengutachten?
Welche Qualifikation befähigt Sie zur Erstellung von Verkehrswertgutachtens?
Meine Zertifizierung erfolgte über EIPOSCERT, eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle. Im Kontext des § 198 Abs. 2 BewG stellt sie einen anerkannten Qualifikationsnachweis dar. Darüber hinaus bin ich DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1, D1 Plus, D2) sowie qualifizierter Wertermittler im Kleindarlehensbereich (HypZert).
Fachlich verfüge ich über ein Studium der Business Administration mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft (B.A.) sowie über den Abschluss als Diplom-Immobilienwirt (DIA). Meine berufliche Ausbildung umfasst zudem die IHK-Abschlüsse als Immobilienkaufmann und Immobilienfachwirt
Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?
In der Regel erhalten Sie das Gutachten binnen vier bis sechs Wochen nach dem Ortstermin – vorausgesetzt, alle Unterlagen liegen vollständig vor. Die Bearbeitungszeit beginnt nach der Begehung, nicht mit der Anfrage. Bei besonders komplexen Objekten oder wenn behördliche Auskünfte Zeit benötigen, kann sich die Fertigstellung entsprechend verschieben.
In welchem Gebiet bieten Sie Verkehrswertgutachten an?
Schwerpunktmäßig arbeite ich in Hamburg und dem näheren Umland – ca. 50 km Umkreis. Für Objekte in Schleswig-Holstein ist ein Zuschlag von 20 % vorgesehen, da die Datenlage dort eine aufwändigere Recherche erfordert. Für Objekte außerhalb dieses Bereichs sprechen Sie mich gern direkt an.
Unverbindliche Anfrage für ein Verkehrswertgutachten
