Das Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten in Hamburg – vollständige Wertermittlung nach $194 BauGB und ImmoWertV.

Wenn ein Gutachten gegenüber Dritten Bestand haben muss – gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht, einer Bank oder Miterben – ist das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB die richtige Wahl. Es liefert eine vollständige, formal belastbare Wertermittlung, die auch bei kritischer Prüfung standhält.

Ich erstelle das Verkehrswertgutachten nach den gesetzlichen Vorgaben des BauGB sowie der ImmoWertV. Der Wert wird in zwei normierten Verfahren ermittelt, die Marktanpassung erfolgt über die Daten des zuständigen Gutachterausschusses, und alle wertrelevanten Grundstücks- und Objektmerkmale werden systematisch erfasst und begründet.

Das Verkehrswertgutachten eignet sich insbesondere für steuerliche Anlässe wie Erbschaft und Schenkung, für gerichtliche Auseinandersetzungen, Betreuungsangelegenheiten sowie alle Fälle, in denen das Ergebnis behördlich oder gerichtlich verwertbar sein muss.

Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten?

Die Unterschiede im direkten Vergleich

Gemeinsamkeiten beider Gutachtenarten
Persönliche Begehung
Das Objekt wird immer persönlich vor Ort besichtigt.
Zwei normierte Verfahren
Ein führendes und ein stützendes Wertermittlungsverfahren.
Marktanpassung über GAA
Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses fließen in beide Verfahren ein.
Kriterium
Verkehrswertgutachten
Kurzgutachten
Normierung & Grundlage
Rechtsgrundlage
§ 194 BauGB & ImmoWertV
In Anlehnung an ImmoWertV
Umfang & Ausführlichkeit
Seitenumfang
Ca. 70–110 Seiten
Ca. 40–60 Seiten
Umfang der Erläuterungen
Ausführlich
Kurzgefasst
Methodik & Datenbasis
Auszug aus der Kaufpreissammlung
Möglich
Nicht möglich
Behördliche Auskünfte (Baulasten, Anlieger etc.)
Werden eingeholt
Werden nicht eingeholt
Verwendungszweck & Verwertbarkeit
Außergerichtliche Zwecke
Geeignet
Geeignet
Gerichtliche Verwertbarkeit
Geeignet
Nicht geeignet
Behördliche Verwertbarkeit (Finanzamt, Betreuungsgericht etc.)
Geeignet
Nicht geeignet
Ablauf & Zeitrahmen
Lieferzeit (ab Ortstermin, vollst. Unterlagen)
Ca. 4–6 Wochen
Ca. 2 Wochen

So läuft ein Verkehrswertgutachten ab

Der Ablauf im Detail

Ein Verkehrswertgutachten ist mehr als eine kurze Wertermittlung: Es muss sauber begründet und prüffähig aufgebaut sein. Damit Sie wissen, welche Schritte dafür erforderlich sind, habe ich den Ablauf kompakt und nachvollziehbar zusammengefasst.

Borgs Gutachter ISO 17024
1
Kontakt
Ihre Anfrage
Sie nehmen über das Kontaktformular Kontakt auf und schildern kurz, um welche Immobilie es geht und was der Anlass der Bewertung ist. Gemeinsam klären wir, ob das Verkehrswertgutachten für Ihren Zweck das richtige Format ist.
2
Beauftragung
Auftrag & Unterlagen
Sie erhalten von mir den Auftrag zur Unterschrift, eine Vollmacht zur Einholung von Unterlagen sowie eine Liste der benötigten Objektunterlagen. Die Unterlagen können Sie vorab zusammenstellen oder zum Ortstermin mitbringen.
Auftrag zur Unterschrift Vollmacht Unterlagenliste
3
Vor Ort
Ortstermin
Ich besichtige das Objekt persönlich. Termine lassen sich in der Regel innerhalb weniger Tage vereinbaren. Kurzfristige Termine sind nach Absprache oft möglich.
4
Ergebnis
Wertermittlung & Übergabe
Sobald alle Unterlagen vorliegen, erstelle ich das Verkehrswertgutachten. In der Regel erhalten Sie das Ergebnis binnen vier bis sechs Wochen nach Ortstermin – wahlweise als PDF oder in gebundener Form per Post. Offene Fragen besprechen wir im Nachgang gern persönlich.

Preise für ein Verkehrswertgutachten

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten orientieren sich an den Honorartabellen von Fachverbänden sowie an marktüblichen Vergütungsansätzen in der Sachverständigenpraxis. Maßgeblich sind dabei insbesondere Objektart, Bewertungsanlass, Umfang der erforderlichen Ermittlungen sowie die Datenlage (z. B. Mietverhältnisse, Rechte und Belastungen, besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale).

Mit dem Honorarkalkulator können Sie vorab eine grobe Kosteneinschätzung erhalten. Auf Wunsch sende ich Ihnen anschließend per E-Mail die Beauftragungsunterlagen inklusive Honorartabelle zu.

Besonderheiten

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„Honorar berechnen"

Geschätztes Honorar
Basishonorar (netto)
Anfahrtspauschale
Nettobetrag
zzgl. 19 % MwSt.
Gesamtbetrag (brutto)

Unverbindliche Orientierungskalkulation. Das tatsächliche Honorar wird nach Objektprüfung schriftlich bestätigt.

Die wichtigsten Fragen zum Verkehrswertgutachten

Das FAQ zum Thema Immobiliengutachten

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist immer dann erforderlich, wenn das Ergebnis gegenüber Dritten formal belastbar sein muss – also gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht oder einer Behörde. Typische Anlässe sind die Anfechtung eines Steuerbescheids, Erbschaft und Schenkung mit steuerlicher Relevanz, Betreuungsangelegenheiten sowie gerichtliche Auseinandersetzungen im Rahmen von Scheidungen oder Erbstreitigkeiten.

Der wesentliche Unterschied liegt nicht in der Methodik, sondern im Umfang und in der formalen Belastbarkeit. Beide Gutachten nutzen normierte Wertermittlungsverfahren und die Marktdaten des Gutachterausschusses. Beim Verkehrswertgutachten sind die Erläuterungen deutlich ausführlicher, behördliche Auskünfte werden eingeholt und das Ergebnis ist gerichtlich sowie behördlich verwertbar. Das Kurzgutachten ist auf außergerichtliche Zwecke beschränkt.

Ja – ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, erstellt von einem Sachverständigen, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, wird vom Finanzamt als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts anerkannt. Voraussetzung ist, dass das Gutachten methodisch korrekt hergeleitet und nachvollziehbar dokumentiert ist. Ich erstelle regelmäßig Verkehrswertgutachten zu diesem Zweck.

Das hängt von der Immobilienart ab. Grundsätzlich benötigt werden Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne sowie bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Eine vollständige Übersicht bietet mein Blogartikel zu dem Thema: 

Welche Unterlagen brauche ich für ein Immobiliengutachten?

Meine Zertifizierung erfolgte über EIPOSCERT, eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle. Im Kontext des § 198 Abs. 2 BewG stellt sie einen anerkannten Qualifikationsnachweis dar. Darüber hinaus bin ich DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1, D1 Plus, D2) sowie qualifizierter Wertermittler im Kleindarlehensbereich (HypZert).

Fachlich verfüge ich über ein Studium der Business Administration mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft (B.A.) sowie über den Abschluss als Diplom-Immobilienwirt (DIA). Meine berufliche Ausbildung umfasst zudem die IHK-Abschlüsse als Immobilienkaufmann und Immobilienfachwirt

In der Regel erhalten Sie das Gutachten binnen vier bis sechs Wochen nach dem Ortstermin – vorausgesetzt, alle Unterlagen liegen vollständig vor. Die Bearbeitungszeit beginnt nach der Begehung, nicht mit der Anfrage. Bei besonders komplexen Objekten oder wenn behördliche Auskünfte Zeit benötigen, kann sich die Fertigstellung entsprechend verschieben.

Schwerpunktmäßig arbeite ich in Hamburg und dem näheren Umland – ca. 50 km Umkreis. Für Objekte in Schleswig-Holstein ist ein Zuschlag von 20 % vorgesehen, da die Datenlage dort eine aufwändigere Recherche erfordert. Für Objekte außerhalb dieses Bereichs sprechen Sie mich gern direkt an.

Unverbindliche Anfrage für ein Verkehrswertgutachten

Immobiliengutachter Hamburg
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