Fabian Borgs - Immobilienbewertung

Ihr Immobiliengutachter im Großraum Hamburg

Moin! Ich bin Fabian Borgs und arbeite als zertifizierter Sachverständiger für Immobilien- und Grundstücksbewertungen.

Wenn Sie eine Bewertung benötigen, die unabhängig, transparent und neutral ist, begleite ich Sie als Immobiliengutachter gern – ob für private Entscheidungen oder für behördliche bzw. gerichtliche Fragestellungen.

 

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

Immobiliengutachter Hamburg
Fabian Borgs - Ihr Immobiliengutachter in Hamburg

Zertifizierte Sachkunde

Eine wesentliche Grundlage hierfür ist unter anderem meine Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Persönliche Zusammenarbeit

Mir sind drei Dinge besonders wichtig: Neutralität, Verbindlichkeit und verlässliche Abläufe. Sie bekommen bei mir in der Regel zeitnah einen Termin und eine klare Struktur, wie wir effizient zu einem belastbaren Ergebnis kommen.

Meine Schwerpunkte

Schwerpunktmäßig erstelle ich Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten – inklusive Spezialisierung auf steuerliche Bewertungsanlässe (z. B. Erbschaft/Schenkung, Vermögensauseinandersetzungen, Kaufpreisaufteilungen).

Meine Kernkompetenz

Bewertung Ihrer Immobilie nach höchsten Standards

Als Immobiliengutachter ermittele ich den neutralen Verkehrswert Ihrer Immobilie. Die Wertermittlung erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des BauGB sowie der ImmoWertV. Der Wert Ihres Grundstückes oder Ihrer Immobilie wird dabei anhand der Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses angepasst. Zudem werden die wertbeeinflussenden, individuellen Besonderheiten Ihres Objektes gewürdigt und bei der Wertermittlung berücksichtigt – unabhängig davon, für welche Gutachtenart Sie sich entscheiden.   

Grundsätzlich findet bei jedem Gutachten eine persönliche Betreuung statt. Das Wertermittlungsobjekt wird gemeinsam besichtigt, die erforderlichen Unterlagen werden zusammen geprüft und das Wertermittlungsergebnis schriftlich dargelegt und erläutert. 

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist für alle außergerichtlichen sowie nicht-behördlichen Zwecke gedacht. Dies kann beispielsweise eine geplante Schenkung, ein Kauf oder Verkauf, ein finanzieller Ausgleich unter Erben oder eine außergerichtliche Wertermittlung im Rahmen einer Scheidung sein.

Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten ist die detaillierteste Form des Immobiliengutachtens und auch für behördliche und gerichtliche Zwecke geeignet. Klassische Auftragsgründe können beispielsweise der Nachweis des niedrigen gemeinen Werts, eine Betreuungsangelegenheit oder eine gerichtliche Angelegenheit sein.

Steuerliche Verkehrswertermittlung

Für viele steuerliche Zwecke gibt es besondere Anforderungen an ein Immobiliengutachten. Dies kann beispielsweise die Kaufpreisaufteilung oder der Nachweis der einer niedrigeren Nutzungsdauer sein. Die Grenzen sind hier häufig fließend - gern kann ich Sie hierzu persönlich beraten.

Gute Gründe für eine Zusammenarbeit

Verlässliche Immobilienbewertungen, neutral und nachvollziehbar begründet – für private, steuerliche und rechtliche Fragestellungen.

DIN ISO 17024

Meine Zertifizierung erfolgte über EIPOSCERT, eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle. Im Kontext des § 198 Abs. 2 BewG wird diese Qualifikation als mit der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Qualifikationsnachweis anerkannt. Die besondere Sachkunde wird durch ein unabhängiges, normbasiertes Prüf- und Überwachungssystem dokumentiert und laufend überprüft. Dadurch können die von mir erstellten Gutachten grundsätzlich auch für behördliche und gerichtliche Zwecke genutzt werden.

Fachliche Kompetenz

Als Sachverständiger verfüge ich über eine fundierte fachliche Qualifikation, u. a. als EIPOSCERT – Sachverständiger Immobilienbewertung (W), Dipl. Immobilienwirt (DIA), Immobilienkaufmann (IHK) und Immobilienfachwirt (IHK) sowie mit einem B.A. Business Administration – Immobilienwirtschaft. Ergänzend bin ich DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1, D1 Plus und D2 und Qualifizierter Wertermittler im Kleindarlehensbereich (HypZert).

Langjährige Erfahrung

Gemeinsam mit meinem Team aus Sachverständigen habe ich in den vergangenen Jahren mehrere hundert Immobiliengutachten erstellt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Hamburger Immobilienmarkt, in dem wir über umfangreiche Marktkenntnis und praktische Erfahrung verfügen. Neben Gutachten für private Auftraggeber erstelle ich regelmäßig auch Gutachten für gerichtliche Verfahren. Zu meinen Auftraggebern zählen darüber hinaus Steuerberater, Rechtsanwälte, Nachlassverwalter sowie Privatpersonen.

Preise

Die Preise für ein Gutachten orientieren sich an den Honorartabellen von Fachverbänden und Berufskollegen. Gern können Sie mit dem Honorarkostenkalkulator den ungefähren Preis für Ihre Immobilienbewertung ermitteln. Gern lasse ich Ihnen per Mail die Beauftragungsunterlagen mit der integrierten Honorartabelle zukommen.

Honorarkalkulator
Besonderheiten

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Geschätztes Honorar
Basishonorar (netto)
Anfahrtspauschale
Nettobetrag
zzgl. 19 % MwSt.
Gesamtbetrag (brutto)

Unverbindliche Orientierungskalkulation. Das tatsächliche Honorar wird nach Objektprüfung schriftlich bestätigt.

Unverbindliche Anfrage für ein Gutachten

Hinterlassen Sie mir gern eine Nachricht über das Kontaktformular – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Im ersten Schritt erhalten Sie per E-Mail eine Übersicht der benötigten Unterlagen sowie den Auftrag inklusive Honorartabelle. Besichtigungstermine können in der Regel kurzfristig, oft innerhalb weniger Tage, vereinbart werden.

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Gutachtenart und der verfügbaren Datenlage ab: Ein Kurzgutachten liegt meist nach rund 2 Wochen vor, steuerliche Wertermittlungen oder Verkehrswertgutachten in der Regel nach etwa 4 bis 6 Wochen.

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Hinweis: Wir verarbeiten Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Formale Qualifikation: Was vor Finanzamt und Gericht zählt

Die Begriffe „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind in Deutschland nicht geschützt. Grundsätzlich kann sie jeder verwenden – unabhängig von Ausbildung, Erfahrung oder Prüfung. Wer ein Gutachten für behördliche oder gerichtliche Zwecke benötigt, sollte die Qualifikation des Sachverständigen daher vorab prüfen.

§ 198 Abs. 2 BewG benennt konkret, welche Gutachten das Finanzamt als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts anerkennt. Neben dem zuständigen Gutachterausschuss sind dies Gutachten von Personen, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder zertifiziert wurden – das trifft klassisch auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) zu – oder von einer Stelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert ist.

Entscheidend beim letzteren Weg: Nicht jede ISO-17024-Zertifizierung erfüllt diese Voraussetzung. Maßgeblich ist, dass die Zertifizierungsstelle selbst bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist. Fehlt diese Akkreditierung, kann ein Finanzamt oder Gericht das Gutachten formell zurückweisen – ohne es inhaltlich zu prüfen. In der Praxis kommt das vor.

Meine Personenzertifizierung erfolgte über EIPOSCERT, eine für den Bereich Immobilienbewertung bei der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle. Damit erfüllen von mir erstellte Gutachten die gesetzlichen Voraussetzungen für behördliche und gerichtliche Verfahren – unabhängig davon, ob es um ein Finanzamt, ein Nachlassgericht oder ein streitiges Verfahren geht.