Das Kurzgutachten
Das Kurzgutachten in Hamburg – eine belastbare Wertermittlung für außergerichtliche Zwecke
Für viele Bewertungsanlässe ist ein Kurzgutachten die richtige Wahl: Es liefert eine methodisch saubere, nachvollziehbare Wertermittlung – ohne den Umfang und die Kosten eines vollständigen Verkehrswertgutachtens.
Ich erstelle das Kurzgutachten in enger Anlehnung an die ImmoWertV. Das bedeutet: Der Wert wird in zwei normierten Verfahren ermittelt, die Marktanpassung erfolgt über die Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses, und die Herleitung ist für Laien verständlich und für Sachverständige nachvollziehbar.Das Kurzgutachten eignet sich insbesondere für private Entscheidungen wie Kauf oder Verkauf, Vermögensaufstellungen sowie außergerichtliche Klärungen im familiären oder gesellschaftsrechtlichen Umfeld.
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?
Die Unterschiede im direkten Vergleich
Von der Anfrage zum fertigen Kurzgutachten
Der Ablauf im Detail
Wenn Sie ein Kurzgutachten in Hamburg beauftragen, möchten Sie wissen, was auf Sie zukommt – zeitlich, organisatorisch und inhaltlich. Damit Sie sich von Anfang an ein klares Bild machen können, habe ich den typischen Ablauf hier Schritt für Schritt zusammengefasst.
Preise für ein Kurzgutachten
Die Kosten für ein Kurzgutachten orientieren sich an den Honorartabellen von Fachverbänden sowie an marktüblichen Vergütungsansätzen in der Sachverständigenpraxis – mit einem Abschlag gegenüber dem vollständigen Verkehrswertgutachten, der den geringeren Umfang widerspiegelt. Mit dem Honorarkalkulator können Sie vorab eine grobe Kosteneinschätzung erhalten. Auf Wunsch sende ich Ihnen anschließend per E-Mail die Beauftragungsunterlagen inklusive Honorartabelle zu.
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Unverbindliche Orientierungskalkulation. Das tatsächliche Honorar wird nach Objektprüfung schriftlich bestätigt.
Häufig gestellte Fragen zum Kurzgutachten
Das FAQ zum Thema Immobiliengutachten
Kann ich ein Kurzgutachten später zu einem Verkehrswertgutachten erweitern?
Ja, das ist möglich. Stellt sich im Nachgang heraus, dass ein vollständiges Verkehrswertgutachten benötigt wird, kann das Kurzgutachten entsprechend erweitert werden. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Kosten angerechnet – Sie zahlen lediglich die Differenz zum Honorar des Verkehrswertgutachtens. Es entsteht Ihnen also kein finanzieller Nachteil gegenüber einer direkten Beauftragung des Verkehrswertgutachtens.
Für welche Fälle eignet sich ein Kurzgutachten in Hamburg?
Typische Anlässe sind Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, Preisverhandlungen, Vermögensübersichten sowie außergerichtliche Klärungen (z. B. innerhalb der Familie oder zwischen Gesellschaftern). Es ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage benötigen, aber keine behördliche oder gerichtliche Verwertbarkeit erforderlich ist.
Wann brauche ich statt eines Kurzgutachtens ein Verkehrswertgutachten?
Wenn das Gutachten gegenüber Dritten „streit- und prüffest“ sein muss, z. B. gegenüber Finanzamt, Gericht, Betreuungsgericht, Nachlassgericht oder in strittigen Auseinandersetzungen. In diesen Fällen ist regelmäßig ein Verkehrswertgutachten die passende Form, weil es deutlich umfassender begründet und dokumentiert wird.
Wird beim Kurzgutachten anders gerechnet als beim Verkehrswertgutachten?
Nein. Die Wertermittlung selbst erfolgt nach denselben normierten Verfahren – Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren – und die Marktanpassung erfolgt ebenfalls über die Daten des zuständigen Gutachterausschusses. Der Unterschied liegt im Umfang der textlichen Erläuterungen sowie darin, dass beim Kurzgutachten keine behördlichen Auskünfte eingeholt werden.
Welche Unterlagen werden für ein Kurzgutachten benötigt?
Das hängt von der Immobilienart ab. Grundsätzlich benötigt werden Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne sowie bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Eine vollständige Übersicht bietet mein Blogartikel zu dem Thema:
Welche Unterlagen brauche ich für ein Immobiliengutachten?
Welche Qualifikation befähigt Sie zur Erstellung von Kurzgutachten?
Ich bin als EIPOSCERT – Sachverständiger Immobilienbewertung (W) zertifiziert. EIPOSCERT ist eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle. Im Anwendungsbereich des § 198 Abs. 2 BewG stellt diese Qualifikation einen anerkannten Nachweis besonderer Sachkunde dar. Ergänzend verfüge ich über Zertifizierungen der DEKRA für Immobilienbewertung (D1, D1 Plus, D2) sowie über die Qualifikation als Wertermittler im Kleindarlehensbereich (HypZert).
Meine fachliche Ausbildung umfasst ein Studium der Business Administration mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft (B.A.), den Abschluss als Diplom-Immobilienwirt (DIA) sowie die Abschlüsse als Immobilienkaufmann (IHK) und Immobilienfachwirt (IHK).
Ist ein Kurzgutachten vor Gericht verwertbar?
Nein. Das Kurzgutachten ist ausschließlich für außergerichtliche und nicht-behördliche Zwecke geeignet. Wird das Gutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegenüber einer Behörde benötigt, ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich.
In welchem Gebiet bieten Sie Kurzgutachten an?
Schwerpunktmäßig arbeite ich in Hamburg und dem näheren Umland – ca. 50 km Umkreis. Für Objekte in Schleswig-Holstein ist ein Zuschlag von 20 % vorgesehen, da die Datenlage dort eine aufwändigere Recherche erfordert. Für Objekte außerhalb dieses Bereichs sprechen Sie mich gern direkt an.
Unverbindliche Anfrage für ein Kurzgutachten
