Das Kurzgutachten

Das Kurzgutachten in Hamburg – eine belastbare Wertermittlung für außergerichtliche Zwecke

Für viele Bewertungsanlässe ist ein Kurzgutachten die richtige Wahl: Es liefert eine methodisch saubere, nachvollziehbare Wertermittlung – ohne den Umfang und die Kosten eines vollständigen Verkehrswertgutachtens.

Ich erstelle das Kurzgutachten in enger Anlehnung an die ImmoWertV. Das bedeutet: Der Wert wird in zwei normierten Verfahren ermittelt, die Marktanpassung erfolgt über die Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses, und die Herleitung ist für Laien verständlich und für Sachverständige nachvollziehbar.

Das Kurzgutachten eignet sich insbesondere für private Entscheidungen wie Kauf oder Verkauf, Vermögensaufstellungen sowie außergerichtliche Klärungen im familiären oder gesellschaftsrechtlichen Umfeld.

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?

Die Unterschiede im direkten Vergleich

Gemeinsamkeiten beider Gutachtenarten
Persönliche Begehung
Das Objekt wird immer persönlich vor Ort besichtigt.
Zwei normierte Verfahren
Ein führendes und ein stützendes Wertermittlungsverfahren.
Marktanpassung über GAA
Marktdaten des zuständigen Gutachterausschusses fließen in beide Verfahren ein.
Kriterium
Kurzgutachten
Verkehrswertgutachten
Normierung & Grundlage
Rechtsgrundlage
In Anlehnung an ImmoWertV
§ 194 BauGB & ImmoWertV
Umfang & Ausführlichkeit
Seitenumfang
Ca. 40–60 Seiten
Ca. 70–110 Seiten
Umfang der Erläuterungen
Kurzgefasst
Ausführlich
Methodik & Datenbasis
Auszug aus der Kaufpreissammlung
Nicht möglich
Möglich
Behördliche Auskünfte (Baulasten, Anlieger etc.)
Werden nicht eingeholt
Werden eingeholt
Verwendungszweck & Verwertbarkeit
Außergerichtliche Zwecke
Geeignet
Geeignet
Gerichtliche Verwertbarkeit
Nicht geeignet
Geeignet
Behördliche Verwertbarkeit (Finanzamt, Betreuungsgericht etc.)
Nicht geeignet
Geeignet
Ablauf & Zeitrahmen
Lieferzeit (ab Ortstermin, vollst. Unterlagen)
Ca. 2 Wochen
Ca. 4–6 Wochen

Von der Anfrage zum fertigen Kurzgutachten

Der Ablauf im Detail

Wenn Sie ein Kurzgutachten in Hamburg beauftragen, möchten Sie wissen, was auf Sie zukommt – zeitlich, organisatorisch und inhaltlich. Damit Sie sich von Anfang an ein klares Bild machen können, habe ich den typischen Ablauf hier Schritt für Schritt zusammengefasst.

Borgs Gutachter ISO 17024
1
Kontakt
Ihre Anfrage
Sie nehmen über das Kontaktformular Kontakt auf und schildern kurz, um welche Immobilie es geht und was der Anlass der Bewertung ist. Gemeinsam klären wir, ob das Kurzgutachten für Ihren Zweck das richtige Format ist.
2
Beauftragung
Auftrag & Unterlagen
Sie erhalten von mir den Auftrag zur Unterschrift, eine Vollmacht zur Einholung von Unterlagen sowie eine Liste der benötigten Objektunterlagen. Die Unterlagen können Sie vorab zusammenstellen oder zum Ortstermin mitbringen.
Auftrag zur Unterschrift Vollmacht Unterlagenliste
3
Vor Ort
Ortstermin
Ich besichtige das Objekt persönlich. Termine lassen sich in der Regel innerhalb weniger Tage vereinbaren. Kurzfristige Termine sind nach Absprache oft möglich.
4
Ergebnis
Wertermittlung & Übergabe
Sobald alle Unterlagen vorliegen, erstelle ich das Kurzgutachten. In der Regel erhalten Sie das Ergebnis binnen zwei Wochen nach Ortstermin als PDF. Offene Fragen besprechen wir im Nachgang gern persönlich.

Preise für ein Kurzgutachten

Die Kosten für ein Kurzgutachten orientieren sich an den Honorartabellen von Fachverbänden sowie an marktüblichen Vergütungsansätzen in der Sachverständigenpraxis – mit einem Abschlag gegenüber dem vollständigen Verkehrswertgutachten, der den geringeren Umfang widerspiegelt. Mit dem Honorarkalkulator können Sie vorab eine grobe Kosteneinschätzung erhalten. Auf Wunsch sende ich Ihnen anschließend per E-Mail die Beauftragungsunterlagen inklusive Honorartabelle zu.

Besonderheiten

Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf
„Honorar berechnen"

Geschätztes Honorar
Basishonorar (netto)
Anfahrtspauschale
Nettobetrag
zzgl. 19 % MwSt.
Gesamtbetrag (brutto)

Unverbindliche Orientierungskalkulation. Das tatsächliche Honorar wird nach Objektprüfung schriftlich bestätigt.

Häufig gestellte Fragen zum Kurzgutachten

Das FAQ zum Thema Immobiliengutachten

Kann ich ein Kurzgutachten später zu einem Verkehrswertgutachten erweitern?

Ja, das ist möglich. Stellt sich im Nachgang heraus, dass ein vollständiges Verkehrswertgutachten benötigt wird, kann das Kurzgutachten entsprechend erweitert werden. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Kosten angerechnet – Sie zahlen lediglich die Differenz zum Honorar des Verkehrswertgutachtens. Es entsteht Ihnen also kein finanzieller Nachteil gegenüber einer direkten Beauftragung des Verkehrswertgutachtens.

Typische Anlässe sind Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, Preisverhandlungen, Vermögensübersichten sowie außergerichtliche Klärungen (z. B. innerhalb der Familie oder zwischen Gesellschaftern). Es ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage benötigen, aber keine behördliche oder gerichtliche Verwertbarkeit erforderlich ist.

Wenn das Gutachten gegenüber Dritten „streit- und prüffest“ sein muss, z. B. gegenüber Finanzamt, Gericht, Betreuungsgericht, Nachlassgericht oder in strittigen Auseinandersetzungen. In diesen Fällen ist regelmäßig ein Verkehrswertgutachten die passende Form, weil es deutlich umfassender begründet und dokumentiert wird.

Nein. Die Wertermittlung selbst erfolgt nach denselben normierten Verfahren – Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren – und die Marktanpassung erfolgt ebenfalls über die Daten des zuständigen Gutachterausschusses. Der Unterschied liegt im Umfang der textlichen Erläuterungen sowie darin, dass beim Kurzgutachten keine behördlichen Auskünfte eingeholt werden.

Das hängt von der Immobilienart ab. Grundsätzlich benötigt werden Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne sowie bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Eine vollständige Übersicht bietet mein Blogartikel zu dem Thema: 

Welche Unterlagen brauche ich für ein Immobiliengutachten?

Ich bin als EIPOSCERT – Sachverständiger Immobilienbewertung (W) zertifiziert. EIPOSCERT ist eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle. Im Anwendungsbereich des § 198 Abs. 2 BewG stellt diese Qualifikation einen anerkannten Nachweis besonderer Sachkunde dar. Ergänzend verfüge ich über Zertifizierungen der DEKRA für Immobilienbewertung (D1, D1 Plus, D2) sowie über die Qualifikation als Wertermittler im Kleindarlehensbereich (HypZert).

Meine fachliche Ausbildung umfasst ein Studium der Business Administration mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft (B.A.), den Abschluss als Diplom-Immobilienwirt (DIA) sowie die Abschlüsse als Immobilienkaufmann (IHK) und Immobilienfachwirt (IHK).

Nein. Das Kurzgutachten ist ausschließlich für außergerichtliche und nicht-behördliche Zwecke geeignet. Wird das Gutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegenüber einer Behörde benötigt, ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich.

Schwerpunktmäßig arbeite ich in Hamburg und dem näheren Umland – ca. 50 km Umkreis. Für Objekte in Schleswig-Holstein ist ein Zuschlag von 20 % vorgesehen, da die Datenlage dort eine aufwändigere Recherche erfordert. Für Objekte außerhalb dieses Bereichs sprechen Sie mich gern direkt an.

Unverbindliche Anfrage für ein Kurzgutachten

Immobiliengutachter Hamburg
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